Info

Beurlaubung
Beurlaubungen von SchülerInnen sind nur in dringenden Ausnahmefällen gestattet. Für diesen Fall muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Schule gestellt werden.

Förderverein
Seit vielen Jahren unterstützt uns der engagierte Förderverein auf vielfältige Art und Weise. Regelmäßig bieten die Mitglieder mit Unterstützung vieler Eltern bei Schulfesten und der Einschulungsfeier ein großes Elterncafé an. Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln wurden:

  • zusätzliche Lernmaterialien, Hardware und Software angeschafft
  • Spielgeräte für den Schulhof gekauft
  • soziale Klassenprojekte unterstützt
  • kulturelle Veranstaltungen gefördert

Der Förderverein verfolgt somit unterschiedliche Ziele:

  • die Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern zu stärken
  • für die Kinder die Lernbedingungen zu verbessern
  • durch Freund und Förderer die Rahmenbedingungen in Zeiten knapper Kassen zu verbessern
  • das öffentliche Interesse für die Schule zu erhöhen

Hausaufgaben
dienen der Einübung und Anwendung des Gelernten oder der Vorbereitung neuer Inhalte. Außerdem sollen sie die Kinder schrittweise an selbstständiges Arbeiten heranführen. Deshalb sollen sie möglichst alleine bearbeitet werden.
Gerne können die Eltern den Kindern bei auftretenden Fragen behilflich sein. Des Weiteren sollen sie überprüfen, ob die Hausaufgaben gewissenhaft erledigt wurden. Die Kinder bekommen von Montag bis Donnerstag schriftliche Hausaufgaben auf. Das Wochenende sollte dazu genutzt werden, gemeinsame intensive Lesezeiten zu etablieren sowie die Arbeitsmaterialien auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft zu überprüfen.
Die Hausaufgaben sind so gestellt, dass sie von den Kindern der 1./2. Klasse in max. 30 Minuten und von den Kindern der 3./4. Klasse in max. 45 Minuten angefertigt werden können.

Krankheit
Wenn ein Kind erkrankt ist, wird eine Mitteilung über iServ bis 8.00 Uhr in der Schule erbeten. Bitte lassen Sie die Krankheitstage in der Entschuldigungskarte durch die Lehrkraft gegenzeichnen. Krankmeldungen direkt vor oder nach Ferienbeginn müssen durch eine ärztliche Bescheinigung attestiert werden. Ansteckende Krankheiten: Ist ein Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetztes erkrankt, wie z.B. Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, oder es hat Kopfläuse, benötigt die Schule eine sofortige Information, um gegebenenfalls vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In einigen Fällen darf das Kind erst wieder zur Schule geschickt werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.

Sportunterricht
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind die richtige Sportkleidung trägt. Straßenschuhe sind nicht erlaubt. Jede Art von Schmuck ist aufgrund möglicher Verletzungsgefahr verboten.
An „Sporttagen“ sollten die Kinder am besten ohne Schmuck in die Schule kommen. Mädchen sollten lange Haare mit einem Gummiband zusammenbinden. Für Brillenträger sind Sportbrillen während der Sportstunde Pflicht. Beim Ablegen der Brille ist ein Etui notwendig. In den Klassen 2 und 4 wird jeweils für ein halbes Schuljahr Schwimmunterricht im Vitusbad erteilt.

Weg
Frische Luft und Bewegung auf dem Schulweg tut jedem Kind gut! Sollten Kinder mit dem Auto zur Schule gefahren werden, dürfen die Lehrerparkplätze an der Festhalle nicht blockiert werden.

Grundschule am Kehlbach

Alverskirchen